Polizeiliche Auflagen:
- Alkoholverbot
- Vermummungsverbot: 2 von 3 Gesichtsmerkmalen müssen frei bleiben
- Seitentransparente max. 5m (Transparentlänge bestimmt Abstand zum nächsten)
- Fahnen auf die Demonstration verteilt im Verhältnis 1 Fahne : 10 Personen
- Max. Fahnenholzdurchmesser: 3cm, Länge: 250cm
- Mitführen von Waffen und pyrotechnischer Gegenstände aller Art untersagt
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